Otto N. Bretzinger: Pflegefall

Der praktische Ratgeber zu Ihren Rechten, Ansprüchen und den Pflegegraden

Otto N. Bretzinger: Pflegefall
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Fassung: 2. aktualisierte Auflage
Verlag: Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlagsgesellschaft
Erschienen:
Sprache: Deutsch
Seiten: 304 (Druckfassung)
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Fast fünf Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Die meisten werden zuhause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst gepflegt.

Durch die gesetzliche Pflegeversicherung wird das allgemeine Lebensrisiko, pflegebedürftig zu werden und die Kosten der Pflege nicht tragen zu können, abgesichert. Die Pflegeversicherung ist allerdings keine Vollversicherung, weil die gedeckelten Leistungen oft nur einen Teil der anfallenden Kosten der Pflege abdecken.

Für den Pflegenden ist die Pflege eines Menschen nicht nur mit hohem persönlichem Einsatz, sondern unter Umständen auch mit finanziellen Einbußen verbunden, die durch die Pflegeversicherung nur bedingt ausgeglichen werden. Oft stehen Betroffene ratlos vor der Fülle an Fragen, Formalitäten und Möglichkeiten und verlieren den Überblick über alles, was es zu tun und zu beachten gibt.

Dieser Ratgeber will allen Beteiligten, dem Pflegebedürftigen und den pflegenden Angehörigen, bei diesen täglichen Herausforderungen der Pflege helfen, indem alle Themen rund um die Pflege umfassend und verständlich vorgestellt und erläutert werden. Sie erfahren u.a.,

- wie Sie sich auf die Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und der Ermittlung des Pflegegrades vorbereiten können,

- welche Leistungen der sozialen Pflegeversicherung Ihnen bei der häuslichen Pflege oder bei der Pflege im Heim zustehen,

- wie das Pflegerisiko ergänzend durch Leistungen der Sozialhilfe abgesichert ist,

- auf was Sie achten müssen, wenn Sie Unterstützung durch eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft einholen wollen,

- wie pflegende Angehörige im Rahmen der Sozialversicherung unterstützt und wie sie Pflege und Beruf durch verschiedene Freistellungsmöglichkeit miteinander vereinbaren können.Die 2. Auflage berücksichtigt die mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz verbundenen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.